Die amerikanische Börsenaufsicht SEC unternimmt weitere Schritte, um die Konvertierung des führenden Bitcoin-Investmentfonds von Grayscale (GBTC) in einen Bitcoin-Indexfonds bzw. Bitcoin-ETF zu unterbinden. Im Juni 2022 hat die Investmentfirma das laufende Gerichtsverfahren gegen die vorherige Ablehnungsentscheidung der SEC eingeleitet.
In einem 73-seitigen Brief an das zuständige Berufungsgericht im District of Columbia legt die SEC am 9. Dezember ausführlich ihre Gründe für die ursprüngliche Ablehnung des Konvertierungsantrags von Grayscale dar.
Die Börsenaufsicht argumentiert dahingehend, dass der beantragte Bitcoin-ETF grundlegend anders ist als die bisherigen ETFs auf Basis von Bitcoin-Futures, die in der Vergangenheit von der Behörde bereits grünes Licht erhalten haben.
Grayscale hält dem entgegen, dass die SEC mit ihrer Ablehnung gegen geltendes Recht verstößt. Dabei verweist die Investmentfirma ironischerweise genau auf solche Bitcoin Futures-ETFs, die von der Aufsicht genehmigt wurden.
Die Securities and Exchange Commission widerspricht nun, dass die vorherigen ETFs lediglich auf sogenannten Futures basieren, die über die einflussreiche Optionsbörse Securities and Exchange Commission (CME) gehandelt werden, denn diese ist durch die zuständige Handelsaufsicht CFTC lizenziert und unterliegt einer strengen Überwachung.
Ein ETF auf Grundlage des Bitcoin-Spotmarkts – wie ihn Grayscale beantragt – sei hingegen abzulehnen, denn im Gegensatz zu anderen Investitionsprodukten ist dieser Markt relativ unreguliert. Zudem hätte Grayscale nicht ausreichend darlegen können, dass über den Futures-Markt keinerlei Marktmanipulation des Bitcoin-Spotmarkts stattfindet.
Grayscale wirft der SEC hingegen vor, dass sie keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine derartige Unterscheidung ihrer Regulierung von Bitcoin-Investitionsprodukten auf Basis des Futures-Markts und des Spotmarkts hat. Vielmehr wäre letzterer sogar im Vorteil, weil ein derartiger Indexfonds die tatsächliche Kursentwicklung der marktführenden Kryptowährung abbildet. Eine Ablehnung wäre deshalb auch für Anleger schädlich.